Wir übernehmen für Sie die Finanz-, Lohn-, Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung. Auf das Ende des Geschäftsjahres hin erstellen wir den Jahresabschluss nach dem neuen Rechnungslegungsrecht.
Eingeschränkte Revision für KMU, Ordentliche Revision für grössere Firmen, Rechnungsprüfung bei öffentlich-rechtlichen Institutionen, Prüfung von Vorsorgeeinrichtungen, Gründungsprüfungen
Steuerliche Beratung bei Umstrukturierungen und Nachfolgeregelungen, Steuererklärungen, Vertretung in sämtlichen Steuerangelegenheiten (bspw. Einspracheverfahren), optimale Rechtsform aus steuerlicher Sicht
Troubleshooting und Temporäreinsätze, Beratungen von der Unternehmensgründung bis zur Liquidation, Due Diligence-Prüfungen, Finanzplanung, Controlling
Herzlich Willkommen bei Treuhand Arn&Partner AG
Seit fast 40 Jahren unterstützen wir unsere Kunden im Kanton Bern und angrenzenden Regionen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung.
Wir sind ein führender, branchenunabhängiger Generalist und Partner für Klein- und Mittelunternehmen.
Suchen Sie einen zuverlässigen, seriösen und speditiven Partner für Ihre finanziellen Angelegenheiten? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
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Blogeinträge von und über die Treuhand Arn&Partner AG.
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Am 1. Januar 2019 wird die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen in Kraft treten. Im Rahmen dieser Revision wird die bisher geräteabhängige Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe. Grundsätzlich werden alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz und mit einem Umsatz ab CHF 500'000 abgabepflichtig. Zum relevanten Gesamtumsatz gehört der weltweit erzielte Umsatz eines Unternehmens. Darin eingeschlossen sind auch Umsätze aus Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen oder befreit sind. Die Abgabe reicht von einem jährlichen Betrag von CHF 365 für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen CHF 500'000 und CHF 999'999 bis zu einem jährlichen Betrag von CHF 35'590 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als einer Milliarde.
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Der Bundesrat hat die Höchstabzüge für die Säule 3a mit Wirkung ab dem 1. Januar 2019 wie folgt angepasst:
Höchstabzug Säule 3a für Personen mit 2. Säule: CHF 6'826 / Höchstabzug Säule 3a für Personen ohne 2. Säule: CHF 34'128.
Für Fragen steht Ihnen das Team der Treuhand Arn & Partner AG gerne zur Verfügung.
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Frau Nathalie Probst hat sich entschlossen, unsere Firma zu verlassen, um ein anderes Aufgabengebiet kennen zu lernen. Der Austritt erfolgt per 17. Oktober 2018. Wir danken Nathalie Probst für die geleistete Arbeit.