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Herzlich Willkommen bei Treuhand Arn & Partner AG

Seit mehr als 40 Jahren unterstützen wir unsere Kunden im Kanton Bern und angrenzenden Regionen in den Bereichen Rechnungswesen, Wirtschaftsprüfung, Steuer- und Unternehmensberatung.

Wir sind ein führender, branchenunabhängiger Generalist und Partner für Klein- und Mittelunternehmen.

Suchen Sie einen zuverlässigen, seriösen und speditiven Partner für Ihre finanziellen Angelegenheiten? Kontaktieren Sie uns. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

 
 

Interessantes

Lesen Sie hier unsere spannenden und informativen Blogeinträge von und über die Treuhand Arn & Partner AG.

 
 
 
  • 19.04.2024  TAP goes Topal

    Wir haben uns entschieden, das seit über 20 Jahren eingesetzte Buchhaltungsprogramm Infoniqa ONE 50 (vormals Sage50, vormals Sesam) durch ein neues Produkt abzulösen. Der Grund für die Ablösung liegt im Umstand, dass Infoniqa mehrere in letzter Zeit aufkommende Bedürfnisse nicht ausreichend abzudecken vermag. Wir führen seit Januar 2024 die ersten Mandanten auf Topal und werden die Migrationen bis ca. Mitte 2024 abgeschlossen haben. Weitere Informationen finden Sie im untenstehenden Link.
  • 17.11.2023  Wir suchen: Mandatsleiter/in Treuhand und Wirtschaftsprüfung

    Wir suchen ab sofort oder nach Vereinbarung eine Mandatsleiterin oder einen Mandatsleiter Treuhand und Wirtschaftsprüfung. Es besteht die Möglichkeit zur mittelfristigen Partnerschaft. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Das ganze Inserat ist ab sofort aufgeschaltet - bitte hier clicken.
  • 16.11.2023  Mehrwertsteuer / Steuersatzänderung per 1. Januar 2024

    Am Sonntag, 25. September 2022 haben die Stimmberechtigten die Vorlage zur Zusatzfinanzierung der AHV angenommen. Deswegen erhöhen sich die Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2024. Ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Steuersätze: Normalsatz neu 8.1 % (bisher 7.7 %), Sondersatz für Beherbergungsleistungen neu 3.8 % (bisher 3.7 %), Reduzierter Steuersatz neu 2.6 % (bisher 2.5 %). Diese Erhöhung der Steuersätze bedingt auch Anpassungen bei den Saldosteuersätzen. Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern der Zeitpunkt respektive Zeitraum der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2023 erbrachte Leistungen unterliegen den bisherigen, ab dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen. Für Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
EXPERT SUISSE

Treuhand Arn & Partner AG
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