Mindestzinssatz im BVG bleibt bei 1.75 Prozent

16.12.2014

Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1.75 Prozent. Trotz Schwankungen an den Aktienmärkten, ist eine Senkung des geltenden Satzes nicht angebracht. Das allgemein tiefe Zinsniveau spricht aber auch gegen eine Erhöhung, sodass eine Veränderung nicht angebracht ist.

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