16.12.2014
Der Bundesrat belässt den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bei 1.75 Prozent. Trotz Schwankungen an den Aktienmärkten, ist eine Senkung des geltenden Satzes nicht angebracht. Das allgemein tiefe Zinsniveau spricht aber auch gegen eine Erhöhung, sodass eine Veränderung nicht angebracht ist.