06.10.2015
Die Reserven des Fonds für die Erwerbsersatzordnung (EO) entsprechen wieder den gesetzlichen Mindestanforderungen. Der Beitragssatz wird deshalb leicht auf 0,45% gesenkt. Die Senkung ist befristet auf fünf Jahre, von 2016 bis 2020. Die Korrektur ist minim, führt aber dazu, dass die Lohnabzüge aller Lohnabrechnungen ab 2016 angepasst werden müssen.