Arbeitsweg mit Geschäftsfahrzeug

28.03.2017

Wer ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung hat, muss neben dem Privatanteil ab der Steuerperiode 2016 zusätzliches Einkommen für den Arbeitsweg versteuern (CHF 0.70 pro Kilometer). Bei Personen mit Aussendiensttätigkeit müssen nur diejenigen Tage berücksichtigt werden, an denen vom Wohnort an den üblichen, permanenten Arbeitsort gefahren wird. Wichtig ist die Bescheinigung des prozentualen Anteils der Aussendiensttätigkeit auf dem Lohnausweis. Bei Fragen steht Ihnen das Team von Treuhand Arn&Partner AG gerne zur Verfügung.

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