Berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten

28.03.2017

Ab der Steuerperiode 2016 sind sämtliche Auslagen im Zusammenhang mit der aktuellen oder der zukünftigen Berufstätigkeit bis zu einem Betrag von CHF 12'000 (Kanton und Bund) abziehbar. Auch eine Umschulung gilt als berufsorientierte Weiterbildung.

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