28.03.2017
Ab der Steuerperiode 2016 wurde der kantonale Abzug für die Kinderbetreuung durch Dritte von CHF 3'100 auf CHF 8'000 pro Kind erhöht. Beim Bund bleibt der maximale Abzug unverändert bei CHF 10'100 pro Kind. Dieser Abzug ist keine Pauschale, die effektiven Kosten müssen nachgewiesen werden.