Abzug Kinderbetreuung durch Dritte

28.03.2017

Ab der Steuerperiode 2016 wurde der kantonale Abzug für die Kinderbetreuung durch Dritte von CHF 3'100 auf CHF 8'000 pro Kind erhöht. Beim Bund bleibt der maximale Abzug unverändert bei CHF 10'100 pro Kind. Dieser Abzug ist keine Pauschale, die effektiven Kosten müssen nachgewiesen werden.

EXPERT SUISSE

Treuhand Arn & Partner AG
Marktplatz 9b, 3250 Lyss
032 387 92 92
info(at)arn-treuhand.ch

Mitglied TREUHAND SUISSE