Unternehmensabgabe für Radio und Fernsehen

27.12.2018

Am 1. Januar 2019 wird die Revision des Bundesgesetzes über Radio und Fernsehen in Kraft treten. Im Rahmen dieser Revision wird die bisher geräteabhängige Empfangsgebühr zur geräteunabhängigen Abgabe. Grundsätzlich werden alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen mit Sitz, Wohnsitz oder Betriebsstätte in der Schweiz und mit einem Umsatz ab CHF 500'000 abgabepflichtig. Zum relevanten Gesamtumsatz gehört der weltweit erzielte Umsatz eines Unternehmens. Darin eingeschlossen sind auch Umsätze aus Leistungen, die von der Mehrwertsteuer ausgenommen oder befreit sind. Die Abgabe reicht von einem jährlichen Betrag von CHF 365 für Unternehmen mit einem Umsatz zwischen CHF 500'000 und CHF 999'999 bis zu einem jährlichen Betrag von CHF 35'590 für Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als einer Milliarde.                                                                                             

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