Am Sonntag, 24. September 2017, haben die Stimmberechtigten die Vorlage zur Altersvorsorge 2020 abgelehnt.
Deswegen sinken die Mehrwertsteuersätze ab dem 1. Januar 2018.
Ab diesem Zeitpunkt gelten folgende Steuersätze:
Normalsatz neu 7.7 % (bisher 8.0 %),
Sondersatz für Beherbergungsleistungen neu 3.7 % (bisher 3.8 %).
Der reduzierte Steuersatz von 2.5 % bleibt unverändert.
Diese Reduktion der Steuersätze bedingt auch Anpassungen bei einigen Saldosteuersätzen.
Massgebend für den anzuwendenden Steuersatz sind weder das Datum der Rechnungsstellung noch der Zahlung, sondern
der Zeitpunkt respektive Zeitraum der Leistungserbringung. Bis zum 31. Dezember 2017 erbrachte Leistungen unterliegen
den bisherigen, ab dem 1. Januar 2018 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen.
Für Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.